REESES GESETZ – 16 CFR 1263
Am 16. August 2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden ein Gesetz, das Kinder und andere Verbraucher vor Gefahren durch das versehentliche Verschlucken von Knopfzellen schützt. „Reese's Law“ wurde zu Ehren von Reese Hamsmith geschaffen, einem 18 Monate alten Kind, das 2020 starb, nachdem es eine Knopfzellenbatterie aus einer Fernbedienung verschluckt hatte.
Am 21. September 2023US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde CPSCveröffentlichte eine endgültige Regelung mit Bestimmungen fürKnopf- und Knopfzellenbatterienin gewöhnlichen Haushaltsprodukten enthalten.
Die endgültige Regelung besteht aus zwei Bekanntmachungen im Federal Register: eine enthält die Version 2023 des IndustriestandardsUL 4200Aals bundesweit verbindliche Regelung (die Annahme von 16 CFR 1263), und die andere führt zusätzliche Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Knopf- und Münzbatterien ein, die nicht unterUL 4200A.
Diese Anforderungen gelten nicht für Spielzeugprodukte für Kinder unter 14 Jahren, wenn die Produkte dender Spielzeugsicherheitsstandard ASTM F963.
Das Inkrafttreten von 16 CFR 1263 gilt nicht, sofern die CPSC bis zum 23. Oktober 2023 keine „signifikanten negativen Kommentare“ erhält und akzeptiert. Die Kommission gewährt jedoch eine 180-tägige Übergangsfrist mit Ermessensspielraum bei der Durchsetzung vom 21. September 2023 bis zum 19. März 2024.
Kennzeichnung – Verpackung
Außer bei Produkten ohne Verpackung oder sehr kleiner Verpackungsanzeige muss die Hauptanzeige den Warnhinweis enthalten. Das Symbol muss mindestens 7 mm breit und 9 mm hoch sein. Der Durchmesser des Symbols muss mindestens 8 mm (0,31 Zoll) betragen. Der Text des Warnhinweises muss wie abgebildet sein. Bei mehrfarbigen Etiketten muss die Kennzeichnung die abgebildeten Farben verwenden.

Kennzeichnung – Produkt
Außer bei sehr begrenztem Platzangebot müssen Verbraucherprodukte auf der Produktanzeige mit einem Warnhinweis versehen sein, der den Verbraucher auf das Vorhandensein einer Knopfzelle oder Knopfzellenbatterie hinweist. Der Warnhinweis muss das Sicherheitswarnsymbol, das Signalwort und den Text enthalten. Bei mehrfarbigen Etiketten muss die Kennzeichnung die abgebildete Farbe verwenden.

Anforderungen an die Lehrliteratur
Anleitungen und Handbücher müssen, sofern vorhanden, alle zutreffenden Kennzeichnungen und die unten aufgeführten Hinweise enthalten. Sind keine Anleitungen und Handbücher vorhanden, müssen die Hinweise auf der Haupt- oder Nebenanzeige der Produktverpackung oder, falls keine Produktverpackung vorhanden ist, auf dem beiliegenden Hängeetikett oder Aufkleber vorhanden sein.
a) Der Hinweis: „Verbrauchte Batterien sofort gemäß den örtlichen Vorschriften entnehmen und recyceln oder entsorgen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Batterien NICHT im Hausmüll entsorgen oder verbrennen.“
b) Die Aussage „Auch gebrauchte Batterien können schwere Verletzungen oder den Tod verursachen.“
c) Die Aussage „Rufen Sie ein örtliches Giftinformationszentrum an, um Informationen zur Behandlung zu erhalten.“
d) Eine Angabe zum kompatiblen Batterietyp (z. B. LR44, CR2032).
e) Eine Angabe zur Nennspannung der Batterie.
f) Der Hinweis „Nicht wiederaufladbare Batterien dürfen nicht wiederaufgeladen werden.“
g) Die Aussage „Nicht gewaltsam entladen, wiederaufladen, zerlegen, über (vom Hersteller angegebene Temperatur) erhitzen oder verbrennen. Andernfalls kann es zu Verletzungen durch Entlüftung, Leckagen oder Explosionen mit daraus resultierenden chemischen Verbrennungen kommen.“
Produkte mit austauschbaren Knopfzellenbatterien müssen zusätzlich enthalten
a) Die Aussage „Achten Sie darauf, dass die Batterien entsprechend der Polarität (+ und -) richtig eingelegt sind.“
b) Der Hinweis „Mischen Sie keine alten und neuen Batterien bzw. Batterien unterschiedlicher Marken oder Typen, wie etwa Alkali-, Zink-Kohle- oder wiederaufladbare Batterien.“
c) Die Aussage „Entfernen Sie Batterien aus Geräten, die längere Zeit nicht verwendet wurden, und recyceln oder entsorgen Sie sie umgehend gemäß den örtlichen Vorschriften.“
d) Der Hinweis „Verschließen Sie das Batteriefach immer vollständig. Sollte das Batteriefach nicht sicher schließen, verwenden Sie das Produkt nicht weiter, entnehmen Sie die Batterien und bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.“

Leistung
Schutz vor Verschlucken oder Aspiration von Knopfzellenbatterien
Produkte dürfen kein Risiko für den unbeabsichtigten Zugriff von Kindern auf Knopfzellen darstellen. Knopfzellenbatterien dürfen aufgrund von Tests auf mechanische Beanspruchung gemäß den geltenden Sicherheitsnormen für das Produkt nicht zugänglich sein oder aus dem Produkt gelöst werden. Produkte mit Knopfzellen müssen die Tests gemäß 6.2 – 6.4 erfüllen.
Eine Prüfprobe muss vor der Prüfung gemäß 6.3 und 6.4 nacheinander den folgenden Vorkonditionierungsbedingungen ausgesetzt werden:
a) Stressabbautest
Eine Probe des fertigen Produkts wird für 7 Stunden in einen Umluftofen gegeben. Die Ofentemperatur wird auf die höhere der beiden unten aufgeführten Werte (1) oder (2) eingestellt. Nach der Entnahme aus dem Ofen lässt man die Probe auf Raumtemperatur abkühlen.
1) 70 °C (158 °F); oder
2) 10 °C (18 °F) höher als die Maximaltemperatur von thermoplastischen Gehäusen, Batteriefachtüren/-abdeckungen oder Batteriefachtür-/-abdeckungsmechanismen während des härtesten Normalbetriebs des Geräts.
b) Batteriewechseltest
- Die Batteriefachklappe/-abdeckung muss zehnmal geöffnet und geschlossen sowie die Batterie entnommen und wieder eingesetzt werden. Der Vorgang muss den Austausch gemäß den Anweisungen des Herstellers simulieren.
Missbrauchstests
Die Prüfungen gemäß 6.3.2 – 6.3.4 sind nacheinander, soweit zutreffend, an einer vorkonditionierten Produktprobe durchzuführen. Nach Erfüllung aller Prüfbedingungen wird die Einhaltung der Anforderungen gemäß 6.3.5 überprüft.
Falltest
Tragbare Geräte werden Falltests aus einer Höhe von 1,0 m (39,4 Zoll) auf eine horizontale Hartholzoberfläche in Positionen unterzogen, in denen wahrscheinlich die maximale Kraft auf das Batteriefach oder Gehäuse ausgeübt wird.
Tragbare Geräte werden drei Stürzen ausgesetzt, Handgeräte zehn Stürzen. Die Hartholzoberfläche muss mindestens 13 mm (1/2 Zoll) dick sein und auf zwei Lagen Sperrholz mit einer nominalen Dicke von 19 mm (3/4 Zoll) montiert sein, die wiederum auf Beton oder einer gleichwertigen, nicht elastischen Oberfläche platziert sind.
Aufprallprüfung
Das Gehäuse bzw. die Batteriefachtür/-abdeckung muss drei Stößen von 2 J (1,5 ft·lbf) ausgesetzt werden. Dieser Aufprall wird durch Fallenlassen einer Stahlkugel mit einem Durchmesser von 50,8 mm (2 Zoll) und einem Gewicht von ca. 0,5 kg (1,1 lb) aus der für die angegebene Aufprallkraft erforderlichen Höhe erzeugt. Alternativ kann die Stahlkugel an einer Schnur aufgehängt und wie ein Pendel geschwungen werden, wobei sie die erforderliche vertikale Distanz zurücklegt, um die angegebene Aufprallkraft zu erreichen. Die Stahlkugel muss senkrecht zur Gehäuseoberfläche auf die Batteriefachtür/-abdeckung auftreffen.

Quetschtest
Die Probe muss auf einer festen, starren Unterlage in Positionen platziert werden, die die ungünstigsten Ergebnisse liefern, sofern die Position selbsttragend ist. Eine Druckkraft von 330 ± 5 N (74,2 ± 1,1 lbf) wird für einen Zeitraum von 10 s auf die freiliegenden Oberflächen ausgeübt. Die Kraft wird von einer flachen Fläche mit den Abmessungen ca. 100 x 250 mm (3,9 x 9,8 Zoll) ausgeübt. Wenn ein Kind einen Teil des Batteriefachgehäuses eines Verbraucherprodukts, einschließlich der Tür oder Abdeckung, mit mindestens Daumen und Zeigefinger oder mit den Zähnen greifen kann, sind die folgenden Tests durchzuführen:
Drehmomentprüfung
- Führen Sie den Drehmomenttest zum Entfernen von Komponenten gemäß ASTM F963 mit einem Drehmoment von mindestens 0,50 Nm (4,4 in-lbf) auf das Batteriefachgehäuse durch.
Zugversuch
- Führen Sie den Zugspannungstest zum Entfernen von Komponenten gemäß ASTM F963 mit einer Kraft von mindestens 72,0 N (16,2 lbf) auf das Batteriefachgehäuse durch.
Konformitätsprüfung
Nach den Prüfungen gemäß 6.3.2 – 6.3.4B wird mit einem starren Prüffinger gemäß Prüfspitze 11 der IEC 61032 für 10 s eine Kraft von 50 +10/-0 N (11,2 +2,2/-0 lbf) auf die Batteriefachtür/den Batteriefachdeckel oder das Batteriegehäuse ausgeübt. Die Prüfspitze wird an der ungünstigsten Stelle und in der ungünstigsten Richtung angesetzt. Die Kraft darf nur in eine Richtung wirken. Die Batteriefachtür/der Batteriefachdeckel darf sich nicht öffnen lassen und muss funktionsfähig bleiben. Die Batterie darf nicht zugänglich sein.


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Veröffentlichungszeit: 19. August 2024