Das CPSC/Reese'sche Gesetz tritt in Bezug auf Münz-/Knopfzellen in Kraft.
REESE'S LAW – 16 CFR 1263
Am 16. August 2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden ein Gesetz zum Schutz von Kindern und anderen Verbrauchern vor den Gefahren des versehentlichen Verschluckens von Knopfzellenbatterien. Das „Reese’s Law“ wurde zu Ehren von Reese Hamsmith ins Leben gerufen, einem 18 Monate alten Kind, das 2020 starb, nachdem es eine Knopfzellenbatterie aus einer Fernbedienung verschluckt hatte.
Am 21. September 2023US-Kommission für Produktsicherheit (CPSC)veröffentlichte eine endgültige Regelung mit den darin enthaltenen Bestimmungen fürKnopfzellenbatterienenthalten in gängigen Haushaltsprodukten.
Die endgültige Regelung besteht aus zwei Bekanntmachungen im Federal Register: eine, die die Fassung 2023 des Branchenstandards enthält.UL 4200Aals die bundesrechtliche Pflichtvorschrift (die Verabschiedung von 16 CFR 1263) und die andere, die zusätzliche Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Knopfzellenbatterien einführt, die nicht unter diese Regelung fallenUL 4200ADie
Diese Anforderungen gelten nicht für Spielzeugprodukte für Kinder unter 14 Jahren, sofern die Produkte den folgenden Standards entsprechen:der Spielzeugsicherheitsstandard ASTM F963.
Das Inkrafttreten von 16 CFR 1263 erfolgt, es sei denn, die CPSC erhält und akzeptiert bis zum 23. Oktober 2023 „wesentliche negative Kommentare“. Die Kommission gewährt jedoch eine Übergangsfrist von 180 Tagen, in der sie von der Durchsetzung des Gesetzes ab dem 21. September 2023 bis zum 19. März 2024 Ermessensspielraum hat.
Kennzeichnung – Verpackung
Außer in Fällen, in denen das Produkt unverpackt ist oder die Anzeigefläche der Verpackung sehr klein ist, muss die Hauptanzeigefläche den Warnhinweis enthalten. Das Symbol muss mindestens 7 mm breit und 9 mm hoch sein. Der Durchmesser des Symbols muss mindestens 8 mm (0,31 Zoll) betragen. Der Text auf dem Warnhinweis muss wie abgebildet lauten. Bei einem mehrfarbig bedruckten Etikett müssen die Farben wie abgebildet verwendet werden.

Kennzeichnung – Produkt
Außer in Fällen, in denen das Produkt nur sehr begrenzten Platz bietet, müssen Verbraucherprodukte auf der Produktanzeigefläche mit einem Warnhinweis versehen sein, der den Verbraucher auf das Vorhandensein einer Knopfzelle oder einer anderen Batterie hinweist. Der Warnhinweis muss das Sicherheitswarnsymbol, das Signalwort und den Warntext enthalten. Bei mehrfarbig bedruckten Etiketten muss die Kennzeichnung die abgebildete Farbe verwenden.

Anforderungen an die Unterrichtsliteratur
Sofern vorhanden, müssen Anleitungen und Handbücher alle relevanten Kennzeichnungen und die unten aufgeführten Hinweise enthalten. Sind keine Anleitungen und Handbücher vorhanden, müssen die Hinweise auf der Haupt- oder Nebenanzeigefläche der Produktverpackung oder, falls keine Produktverpackung vorhanden ist, auf dem beiliegenden Anhänger oder Aufkleber angebracht sein.
a) Der Hinweis: „Entfernen und entsorgen Sie gebrauchte Batterien unverzüglich gemäß den örtlichen Vorschriften, recyceln oder entsorgen Sie sie und bewahren Sie sie außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Entsorgen Sie Batterien NICHT im Hausmüll oder verbrennen Sie sie.“
b) Die Aussage „Auch gebrauchte Batterien können schwere Verletzungen oder den Tod verursachen.“
c) Die Aussage „Rufen Sie ein örtliches Giftinformationszentrum an, um Informationen zur Behandlung zu erhalten.“
d) Eine Angabe zum kompatiblen Batterietyp (z. B. LR44, CR2032).
e) Eine Angabe zur Nennspannung der Batterie.
f) Der Hinweis: „Nicht wiederaufladbare Batterien dürfen nicht wieder aufgeladen werden.“
g) Der Hinweis: „Nicht gewaltsam entladen, wiederaufladen, zerlegen, über die vom Hersteller angegebene Temperatur hinaus erhitzen oder verbrennen. Andernfalls kann es durch Austreten von Gasen, Leckagen oder Explosionen zu Verletzungen und chemischen Verätzungen kommen.“
Produkte mit austauschbaren Knopfzellenbatterien müssen zusätzlich Folgendes umfassen:
a) Die Aussage „Stellen Sie sicher, dass die Batterien gemäß der Polarität (+ und -) korrekt installiert sind.“
b) Der Hinweis: „Alte und neue Batterien, Batterien unterschiedlicher Marken oder Typen, wie z. B. Alkali-, Kohle-Zink- oder wiederaufladbare Batterien, dürfen nicht gemischt werden.“
c) Der Hinweis: „Batterien aus Geräten, die längere Zeit nicht benutzt wurden, müssen gemäß den örtlichen Vorschriften unverzüglich recycelt oder entsorgt werden.“
d) Der Hinweis: „Verschließen Sie das Batteriefach stets vollständig. Wenn sich das Batteriefach nicht sicher schließen lässt, verwenden Sie das Produkt nicht mehr, entnehmen Sie die Batterien und bewahren Sie diese außerhalb der Reichweite von Kindern auf.“

Leistung
Schutz vor Verschlucken oder Einatmen von Knopfzellenbatterien
Produkte dürfen kein Risiko eines unbeabsichtigten Zugriffs von Kindern auf Knopfzellen darstellen. Knopfzellenbatterien dürfen sich bei mechanischen Belastungstests gemäß den geltenden Sicherheitsstandards für das Produkt nicht vom Produkt lösen oder zugänglich machen, und Produkte mit Knopfzellen müssen die Tests in Abschnitt 6.2 – 6.4 erfüllen.
Eine Testprobe ist vor der Prüfung gemäß Abschnitt 6.3 und 6.4 nacheinander den folgenden Vorbehandlungsbedingungen zu unterziehen:
a) Stressabbau-Test
Eine Probe des fertigen Produkts wird für 7 Stunden in einen Umluftofen gegeben. Die Ofentemperatur wird auf den höheren der beiden folgenden Werte (1) oder (2) eingestellt. Nach der Entnahme aus dem Ofen lässt man die Probe auf Raumtemperatur abkühlen.
1) 70 °C (158 °F); oder
2) 10°C (18°F) höher als die maximale Temperatur von thermoplastischen Gehäusen, Batteriefachdeckeln oder Batteriefachdeckelmechanismen während des anspruchsvollsten normalen Betriebs des Geräts.
b) Batteriewechseltest
Die Batteriefachklappe bzw. der Batteriedeckel muss zehnmal geöffnet und geschlossen sowie die Batterie entnommen und wieder eingesetzt werden. Dieser Vorgang soll den Batteriewechsel gemäß den Anweisungen des Herstellers simulieren.
Missbrauchstests
Die Prüfungen gemäß Abschnitt 6.3.2 bis 6.3.4 sind, soweit zutreffend, nacheinander an einer vorkonditionierten Produktprobe durchzuführen. Nach Abschluss aller Prüfbedingungen wird die Konformität gemäß Abschnitt 6.3.5 überprüft.
Falltest
Tragbare Geräte werden Falltests aus einer Höhe von 1,0 m (39,4 Zoll) auf eine horizontale Hartholzoberfläche unterzogen, und zwar an Positionen, die voraussichtlich die maximale Krafteinwirkung auf das Batteriefach oder das Gehäuse hervorrufen.
Tragbare Geräte werden drei Falltests unterzogen, handgeführte Geräte hingegen zehn. Die Hartholzoberfläche muss mindestens 13 mm (1/2 Zoll) dick sein und auf zwei Lagen Sperrholz mit einer Nenndicke von 19 mm (3/4 Zoll) montiert sein, das auf einem Beton- oder einem gleichwertigen, nicht federnden Untergrund steht.
Aufpralltest
Das Gehäuse bzw. die Tür/Abdeckung des Batteriefachs muss drei Stößen mit einer Energie von jeweils 2 J (1,5 ft·lbf) standhalten. Diese Stöße werden erzeugt, indem eine Stahlkugel mit einem Durchmesser von 50,8 mm (2 Zoll) und einem Gewicht von ca. 0,5 kg (1,1 lb) aus der für den spezifizierten Stoß erforderlichen Höhe fallen gelassen wird. Alternativ kann die Stahlkugel an einem Seil aufgehängt und wie ein Pendel geschwungen werden, wobei sie die erforderliche Fallhöhe durchläuft, um mit der spezifizierten Stoßkraft auf die Oberfläche aufzuschlagen. Die Stahlkugel muss senkrecht auf die Tür/Abdeckung des Batteriefachs treffen.

Drucktest
Die Probe ist auf einer festen, starren Unterlage zu lagern, und zwar an Positionen, die voraussichtlich die ungünstigsten Ergebnisse liefern, sofern diese selbsttragend sind. Auf die exponierten Oberflächen wird 10 Sekunden lang eine Druckkraft von 330 ± 5 N (74,2 ± 1,1 lbf) ausgeübt. Die Kraft wird mit einer flachen Fläche von ca. 100 × 250 mm (3,9 × 9,8 Zoll) aufgebracht. Kann ein Kind mit Daumen und Zeigefinger oder den Zähnen einen Teil des Batteriefachs eines Konsumprodukts, einschließlich der Klappe oder des Deckels, greifen, sind die folgenden Tests durchzuführen.
Drehmomentprüfung
- Wenden Sie den Drehmomenttest für die Demontage von Bauteilen gemäß ASTM F963 auf das Batteriefachgehäuse an und verwenden Sie dabei ein Drehmoment von mindestens 0,50 Nm (4,4 in-lbf).
Zugversuch
- Führen Sie den Zugtest zur Demontage von Bauteilen gemäß ASTM F963 am Batteriefachgehäuse mit einer Kraft von mindestens 72,0 N (16,2 lbf) durch.
Konformitätsprüfung
Nach den Prüfungen gemäß Abschnitt 6.3.2 – 6.3.4B wird mit einem starren Prüffinger gemäß Prüfspitze 11 der IEC 61032 eine Kraft von 50 ± 10/- 0 N (11,2 ± 2,2/- 0 lbf) für 10 s auf die Tür/den Deckel des Batteriefachs bzw. das Gehäuse ausgeübt. Die Prüfspitze wird an der ungünstigsten Stelle und in der ungünstigsten Richtung angesetzt. Die Kraft darf nur in eine Richtung wirken. Die Tür/der Deckel des Batteriefachs darf sich nicht öffnen und muss funktionsfähig bleiben. Die Batterie darf nicht zugänglich sein.

Zhongxin Lighting hat den Test bestanden – TRY ME Teil


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